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Überlegungen zum Verbot des Compact-Magazins

Am Morgen des 16.7., hat das Innenministerium das Compact-Magazin, um Jürgen Elsässer, sowie den dazugehörigen Verlag verboten. Damit einher gingen bundesweite Hausdurchsuchungen, das Abschalten der Internetpräsenz und die Beschlagnahme von finanziellen Mitteln. Das Compact-Magazin stellte zuletzt ein wichtiges Kettenglied der rechten Bewegung dar.

Während etwa das „Institut für Staatspolitik“ um Götz Kubischek oder die Zeitung „Junge Freiheit“ eher das akademische Spektrum der rechten Bewegung ansprechen sollen, wurde mit dem  Compact-Magazin, auf plumpe und populistische Art und Weise versucht, weniger elitäre Kreise anzusprechen. Durch die Kombination dieser Medien versprachen sich die Herausgeber, eine Verbreiterung ihrer Zielgruppe.

Das Compact-Verbot stellt für sie definitiv einen herben Schlag dar, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, kurz vor den Landtagswahlen in Ost-Deutschland.

Was bedeutet das Verbot für unsere Bewegung?

Einerseits zeigen solche Verbote, dass wir nicht kurz vor der faschistischen Machtübernahme stehen. Sowohl der Staat als auch das Kapital sind aktuell noch nicht darauf aus, ihre Macht durch den Faschismus zu erhalten. Das Verbot zeigt, dass der bürgerlich-demokratische Staat noch gegen Rechte vorgeht, die ihm gefährlich werden könnten.

So ist das Verbot in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen als taktischer Zug zu verstehen, da die bürgerlichen Parteien eine Niederlage befürchten.

Können wir uns also über das Verbot freuen? Ein bisschen ja, eher nein.

Auf der einen Seite, ist jeder Schlag, gegen die rechte und faschistische Bewegung, auch von Seiten des Staates, eine gewisse Erleichterung für uns. Mit einem Verbot erschwert der Staat unserem Feind seine Arbeit, was uns natürlich ein Stück weit entgegenkommt.

Im gleichen Atemzug ist es aber sehr wichtig, die Kehrseite der Medaille auch zu benennen. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass derselbe Staat, der sich mit solchen Zügen gerne als „Brandmauer“ gegen Rechts brüstet, auf eben der selben rechtlichen Grundlage gegen jegliche Strukturen links der Linkspartei vorgehen wird. Die „Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ und das Selbstverständnis als Widerstand gegen die bestehende Verhältnisse, sind nur einzelne charakteristische Merkmale, die der bürgerliche Staat gerne im Kampf gegen rechts wie auch gegen links anführt.

So muss sich aktuell auch die marxistische Tageszeitung „junge Welt“ gegen die Überwachung ihrer Arbeit durch den Verfassungsschutz juristisch wehren. Die Klage wurde bereits vor drei Jahren eingereicht, zum Prozessauftakt kommt es nun morgen am Berliner Verwaltungsgericht.

Davon abgesehen, besteht auch immer die Möglichkeit, dass vom Staat verbotene Strukturen sich im Untergrund formieren und nicht einfach weg vom Fenster sind. Diese Option scheint im Falle Compact zwar unwahrscheinlich, fraglich ist jedoch, ob das Verbot vor der Klassenjustiz standhält. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Verlag gegen das Verbot juristisch vorgehen wird. Dabei können sich die Rechten auf prominente Unterstützung und ausreichend finanzielle Mittel verlassen.

Ein weiteres Problem an solchen staatlichen Verboten liegt in dem scheinheiligen Charakter der bürgerlichen Herrschaft. Faeser und Co brüsten sich mit Verboten wie jenen von Blood and Honour, Combat 18 und nun dem Compact-Magazin, immer wieder damit, dass sie ernsthaft gegen die rechte und faschistische Bewegung vorgehen würden. Solche Verbote sind allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein. Die faschistische Brut wurde nach dem Ende des zweiten Weltkriegs vom bürgerlichen Staat zu keinem Zeitpunkt konsequent bekämpft, geschweige denn ausgelöscht. Dass dies ein dem kapitalistischen Klassenstaat inhärentes Merkmal ist, haben wir und andere bereits des öfteren erläutert, weshalb wir an dieser Stelle darauf verzichten.

In Anbetracht des Rechtsrucks, vor dem auch die Ampelregierung nicht Halt macht, stellt das Verbot eher eine Wahlwerbe-Kampagne dar und den Versuch der bürgerlichen Parteien, ihre eigene politische Macht zu retten.

Ebenso wie nach dem Bekanntwerden der Correctiv-Recherchen, als sich eben diese Parteien als Avantgarde gegen Rechts darstellten und gleichzeitig die Agenda der Rechten beispielsweise durch das Rückführungsverbesserungsgesetz und die Zustimmung zur EU-Asylrechtsreform in Gesetzesform gossen, dürfen wir jetzt nicht in die Hoffnung verfallen, der Staat und seine Institutionen seien geeignete Bündnispartner im Kampf gegen Rechts.

Antifaschismus müssen wir selber machen!

Und wenn wir diesen Slogan ernst meinen, werden auch wir Repression ernten. Dagegen gilt es sich zu organisieren.

Es ist Zeit zu handeln!

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